Mehr Rechte für Europas Bahnpassagiere

15.11.2018

Angemessene Entschädigung bei Verspätung, mehr Informationen, spontaneres Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Das Europaparlament hat die Bahnfahrgastrechte modernisiert.

Dazu erklärt Dieter-Lebrecht Koch (CDU):

"Es sind gute Nachrichten für Europas Bahnpassagiere: Mit der heutigen Abstimmung machen wir uns dafür stark, dass die Rechte von Fahrgästen der europäischen Eisenbahnen gestärkt werden und einfacher durchsetzbar sind. So werden Fahrgäste im Falle von Verspätungen künftig fair und angemessen entschädigt. Passagiere, deren Zug mehr als zwei Stunden zu spät kommt, sollen den Ticketpreis vollständig zurückerstattet bekommen. Bei Verspätungen bis zu eineinhalb Stunden sind 50 Prozent des Ticketpreises fällig, bei Verspätungen bis zu zwei Stunden 75 Prozent.

Mit diesen neuen Regeln bringen wir die europäischen Eisenbahnunternehmen dazu, pünktlicher und effizienter zu werden. Zudem schaffen wir mit den neuen Entschädigungsregeln Rechtssicherheit für Fahrgäste und Eisenbahnunternehmen gleichermaßen.

Wir stellen auch sicher, dass Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität einfacher und spontaner Bahn fahren können. Die Vorlaufzeit, nach der Passagiere, die auf Hilfen am Bahnsteig angewiesen sind, wird drastisch verkürzt. Sie soll künftig von der Größe des Bahnhofs, gemessen in Passagierzahlen, abhängen.“

Hintergrund:
Die neuen Vorschriften gelten europaweit und für alle Schienenverkehrsarten, ob privat, öffentlich, regional oder international. Sie werden voraussichtlich 2020 in Kraft treten.


Für weitere Informationen:
Dr. Dieter-Lebrecht Koch MdEP, Tel. +32 2 28 47761