Mehr EU-Zusammenarbeit bei der Bewertung von Arzneimitteln

03.10.2018

Künftig sollen Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung dient dann als Grundlage für die Erstattung in den Mitgliedstaaten.

Zur heutigen Annahme der gemeinsamen Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Health Technologie Assessment - HTA) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Peter Liese (CDU):

Das Europäische Parlament hat heute einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Health Technologie Assessment - HTA) angenommen, jedoch wichtige Klarstellungen zu den Rechten der Mitgliedstaaten vorgenommen. Der Vorschlag sieht vor, dass Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten sollen, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung dient dann als Grundlage für die Erstattung, die von den Mitgliedstaaten vorgenommen wird.

Schon heute werden viele Arzneimittel, insbesondere alle Krebsmedikamente zentral bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Im Anschluss daran müssen die Hersteller allerdings getrennt in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament auch tatsächlich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie. Dies ist aus meiner Sicht unnötige Doppelarbeit. Es kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht sein, dass ein Medikament in Deutschland das Leben im Schnitt um acht Monate verlängert, aber in Frankreich nur um einen Monat. Ich freue mich daher über die breite Unterstützung.  Dies ist im Interesse der Patienten, der Mitgliedstaaten und der Hersteller. Die Mitarbeiter, die diese unnötige Doppelarbeit leisten, können nämlich viel besser in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.

Wir haben im Vergleich zum Kommissionsvorschlag eine strenge Abgrenzung zwischen Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten beschlossen. So sollen beispielsweise ergänzende Studien auf Ebene der Mitgliedstaaten möglich sein, etwa wenn der entsprechende medizinische Standard in dem jeweiligen Land durch die Prüfung der Vergleichstherapie auf europäischer Ebene nicht ausreichend abgedeckt wurde. Außerdem wurde klar formuliert, dass die letztendliche Frage der Kostenerstattung Sache der Mitgliedstaaten bleibt. Wir müssen streng darauf achten, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachtet werden. Für die Frage, ob ein Medikament erstattet wird, ist nicht Europa, sondern das nationale Gesundheitswesen zuständig.“

Für weitere Informationen:

Dr. Peter Liese MdEP, Tel: +33 388 17 7981