Zum Verhandlungsergebnis über die neue Gemeinsame Agrarpolitik nach 2021 erklären Norbert Lins (CDU), Vorsitzender des Agrarausschusses, und Peter Jahr (CDU), Berichterstatter über die Verordnung der GAP-Strategiepläne:
Norbert Lins:
„Was lange währt, wird endlich gut – nach über 16 Verhandlungsstunden steht eine neue, ambitionierte und fairere Agrarreform mit den Landwirtinnen und Landwirten im Zentrum. Die Diskussionen waren hart, aber als Parlament haben wir uns durchgesetzt: Wir haben eine gute Balance aus Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit gefunden.
Die neuen Regelungen werden herausfordernd für unsere Bäuerinnen und Bauern. Gleichzeitig werden wir sie auf dem Weg dorthin unterstützen und besonders ambitionierte Betriebe und Länder belohnen. Als Parlament haben wir uns als ebenbürtiger Co-Gesetzgeber bewiesen und sind den Abschwächungsversuchen der Mitgliedstaaten geeint begegnet. Deutlich mehr hätte ich mir von der Europäischen Kommission erwartet – die beiden anwesenden Kommissare hätten mehr konstruktive Schlichtungsbeiträge einbringen müssen. Ein anderes Verhalten hätte die Verhandlungen sicherlich deutlich beschleunigt.“
Peter Jahr:
„Zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik ist es uns gelungen, einen Wert für eine obligatorische Umverteilungszahlung festzulegen. 10 Prozent ihrer Direktzahlungen müssen die Mitgliedstaaten künftig einsetzen, um gezielt kleinere und mittlere Betriebe zu stärken. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Schutz und die Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe.
Dank der geschlossenen Haltung des Europaparlaments konnten wir auch ein gutes Ergebnis bei den Umweltmaßnahmen erzielen. Die nun beschlossenen 25 Prozent sind ehrgeiziger als das, was die Mitgliedstaaten anfangs angeboten haben. Wir sollten nicht vergessen, dass die EU-Kommission in ihrem Vorschlag nicht einmal eine konkrete Zweckbindung für die Umweltmaßnahmen vorgesehen hatte.
Positiv ist zudem, dass wir künftig durch zusätzliche Anreize die Landwirte zur Umsetzung der Umweltmaßnahmen animieren. Die Einigung zeigt deutlich, dass die Landwirtschaft Teil der Lösung für mehr Klima- und Umweltschutz ist.“
Kernpunkte der Einigung:
• Ökoregelungen: Für die Jahre 2023-2027 werden 25% der Direktzahlungen ausschließlich für die neuen Ökoregelungen verwendet. Dies bedeutet ein Umweltbudget von 48 Milliarden Euro. Der Rat hatte ursprünglich nur 24 Milliarden gefordert. Für die Jahre 2023 und 2024 wird eine sogenannte „Lernphase“ mit einer Mindestregelung von 20 % pro Jahr für Umweltmaßnahmen eingeführt ("Floor"). Die Differenz von 20% zu 25% in den beiden Lernjahren (insgesamt also 5% + 5% ungenutzte Mittel) muss in den Jahren 2025-2027 zu 50% wieder eingeholt werden.
• Mindestens 35 % des gesamten ELER-Beitrags zum GAP-Strategieplan sind für Agrarumweltmaßnahmen reserviert.
• Verpflichtende Umverteilung von 10%: Im Gegensatz zur Kappung hilft dies kleinen Betrieben durch die Umverteilung von oben nach unten, und begrenzt nicht nur große Betriebe durch eine Obergrenze der Direktzahlungen (Kappung).
• Mitgliedsstaaten dürfen als Alternative auch Kappung oder Degression oder eine gezielte Förderung für kleine Betriebe oder vergleichbare Maßnahmen einführen, insofern diese den gleichen Umverteilungseffekt aufzeigen können und durch die Kommission in den nationalen Strategieplänen bewilligt wurde.
• In Zukunft sollen die Flächenprämien innerhalb der Mitgliedsländer angeglichen werden. Ab 2023 bis spätestens 2026 soll die interne Konvergenz auf mindestens 85 % der Höhe der Direktbeihilfen pro Hektar angeglichen werden.
Für weitere Informationen:
Norbert Lins MdEP, Tel. +32 228 45819
Dr. Peter Jahr MdEP, Tel. +32 228 45195
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