Künstliche Intelligenz braucht Gefährdungshaftung

04.05.2020

Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung kann Lösung sein / EU-Standards für Künstliche Intelligenz notwendig

Betreiber von KI-Systemen wie selbstfahrende Autos oder Paketauslieferungsdrohnen sollen für Schadensfälle haften müssen. Dies fordert der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Axel Voss (CDU) in seinem Berichtsentwurf zur zivilen Haftung von Künstlicher Intelligenz (KI):

„Unser bestehendes Haftungssystem bietet dem Geschädigten auch in Zeiten von Künstlicher Intelligenz in den meisten Fällen einen ausreichenden Schutz. Das Produkthaftungsgesetz greift, wenn der Schaden durch einen Defekt der Paketauslieferungsdrohne verursacht wurde. Ist ein Hacker für den Absturz verantwortlich, erfolgt der Schadensausgleich über das Deliktsrecht.

Liegt das Verschulden allerdings beim Betreiber von KI-Systemen, dem 'deployer', kann die Haftung problematisch sein. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden. KI-Systeme wie selbstfahrende Autos oder Paketauslieferungsdrohnen gefährden eine unvorhersehbare Zahl an arglosen Menschen. Deswegen sollte es für diese 'high risk' Anwendungen eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung geben. Das bedeutet, dass die Betreiber solcher KI-Systeme auch dann für den Schaden aufkommen müssen, wenn sie keine Schuld trifft - ganz wie der Halter eines Autos oder eines gefährlichen Tiers.

Alle 'high risk' KI-Systeme sollen transparent im Gesetz aufgelistet werden, wobei die Liste regelmäßig von der EU-Kommission überprüft und ergänzt wird. Ein Komitee von Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft wird eng in diesen Prozess einbezogen, um sicherzustellen, dass nur Systeme, von denen eine gesteigerte Gefahr ausgeht, einer schärferen Haftung unterliegen. Wir müssen verhindern, dass sich das große Potential von KI-Systemen für unsere Gesellschaft durch Überregulierung nicht entfalten kann.“

Für weitere Informationen: Axel Voss MdEP, Tel. +32 228 45302