Heute hat das Plenum die politische Einigung zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für LKW und Busse bestätigt. Dazu erklärt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe und Verhandlungsführer für die EVP:
„Viel heiße Luft, wenig Substanz. Das ist wohl die Kurzzusammenfassung der Verhandlungstaktik von Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Erneut wacht er viel zu spät auf, torpediert dann die Verlässlichkeit Deutschlands als Verhandlungspartner und erreicht am Ende trotzdem nichts. Erneut lässt er sich mit einem rechtlich nicht bindenden Erwägungsgrund abspeisen.
Eine Garantie, dass Fahrzeuge, die nachweislich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, in Zukunft zugelassen werden können, ist das aber nicht. Denn nicht nur ist der Erwägungsgrund rechtlich nicht bindend, sondern er enthält auch nur eine Prüfbitte an die Kommission. Wie viel so etwas wert ist, zeigt der Blick auf die Flottengrenzwerte für PKW. Auch hier hat Wissing für einen Erwägungsgrund dem Verbrennerverbot ab 2035 zugestimmt. Das Verbrennerverbot 2035 kommt, der Vorschlag jedoch hängt in technischen Gremien fest.
Das heute verabschiedete Gesetz ist eine verpasste Chance. Wie schon bei den Flottengrenzwerten für PKW, wird erneut die Tür für Technologieoffenheit zugeschlagen. Das ist ein Glücksspiel, bei dem die europäische Industrie nur verlieren kann. Die Einsatzfelder für LKW und Busse variieren stark. Daher hätten wir alle Optionen auf dem Tisch gebraucht. Heute ist ein schlechter Tag für den Industriestandort Europa.
Zur fehlenden Technologieoffenheit kommen die unrealistischen Reduktionsziele für Anhänger- und Aufliegerproduzenten. Die Ziele werden in der Praxis schlicht nicht erreichbar sein. Damit drohen den mittelständischen Produzenten, die gerade in Deutschland stark vertreten sind, horrende Strafzahlungen. Der Verlust von Arbeitsplätzen wird billigend in Kauf genommen. Die SPD fällt als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen erneut völlig aus.
Wir haben in diesem Gesetzgebungsverfahren von Anfang an klare Positionen bezogen: Als CDU/CSU-Gruppe hätten wir die von der Kommission vorgeschlagenen Reduktionsziele mitgetragen. Bedingung war aber, dass wir keine Technologie ausschließen und realistische Ziele für Anhänger- und Aufliegerproduzenten beschließen. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt worden. Daher konnten wir diesem schlechten Kompromiss heute leider nicht zustimmen.
Dieses Gesetz gehört zeitnah nach der Europawahl erneut auf den Prüfstand. Spätestens mit der Überprüfung der Grenzwerte für PKW 2026 und der Grenzwerte für LKW und Busse in 2027 besteht also noch eine Chance für realistische und ideologiefreie Politik. Entscheidend wird dafür ein deutliches Signal bei den anstehenden Europawahlen gegen die grün-linke Verbotsideologie, die diese beiden Gesetze geprägt hat.“
Hintergrund:
Am 14. Februar 2023 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung und Stärkung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (HDVs), wobei der Anwendungsbereich auf Busse und Anhänger ausgeweitet und Berichtspflichten integriert wurden. Am 18. Januar einigten sich die Unterhändler von Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission auf einen gemeinsamen Text. Für schwere Lkw über 7,5 t und Reisebusse hielten Rat und Parlament an den von der Kommission in ihrem Vorschlag festgelegten Reduktionszielen für 2030 (-45 %), 2035 (-65 %) und 2040 (-90 %) fest. Zusätzlich gilt weiterhin das Reduktionsziel 2025 von -15 %, welches bereits in der aktuellen Verordnung vorgesehen war. Für Stadtbusse wurde ein Null-Emissions-Ziel (-100%) bis 2035 festgelegt. Es gibt ein Zwischenziel von 90 % für 2030. Für Anhänger wurde der Kommissionsvorschlag von -7,5 % beibehalten und für Auflieger wurde der Zielwert von -15 % auf -10 % gesenkt. Gleichzeitig wird in das Typgenehmigungsgesetz eine Klausel eingefügt, die die Typgenehmigung von E-Trailern sicherstellt. Außerdem wurde vereinbart, dass die Kommission gebeten wird, bei der Überprüfung im Jahr 2027 die Einführung einer Methodik für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden sowie die Berücksichtigung eines CO2-Korrekturfaktors (CCF) zu prüfen. Die Überprüfungsklausel wird außerdem eine Bewertung der Möglichkeit umfassen, eine gemeinsame EU-Methodik für die Bewertung und Berichterstattung über die CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus zu entwickeln.
Nachdem die Trilog-Verhandlungen bereits beendet waren, hat Deutschland mit der Blockade des Gesetzes gedroht. Daher wurde in letzter Minute noch ein rechtlich nicht bindender Erwägungsgrund hinzugefügt, in der die Kommission aufgefordert wird innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten eine Methodik für die Zulassung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, vorzustellen. Dieser Erwägungsgrund ist allerdings nicht rechtlich bindend für die Kommission und stellt lediglich eine Bitte an die Kommission dar.
Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP, Tel. +32 228 45556
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