Gieseke: Übergangsregeln für ukrainische Führerscheine sind wichtiges Signal der Unterstützung

07.07.2022

Neue Übergangsregeln ermöglichen ukrainischen Staatsbürgern, die Schutz in der EU genießen, ihren ukrainischen Führerschein in der EU weiter zu nutzen / Jens Gieseke hatte dies schon vor Wochen von der EU-Kommission gefordert

Das Europaparlament beschließt heute neue Übergangsregeln für ukrainische Führerscheine in der EU. Dazu erklärt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe:

„Seit fast fünf Monaten fliehen Menschen vor dem unsäglichen Angriffskrieg Russlands zu uns. Ihnen wird mit der heutigen Entscheidung unbürokratisch geholfen. Neuerliche Fahrprüfungen, die mit erheblichen Kosten, Zeitaufwand und sprachlichen Barrieren verbunden wären, bleiben den Ukrainerinnen und Ukrainern dadurch erspart. Diese Flexibilität habe ich schon vor Wochen in einem Brief and die Verkehrskommissarin Valean gefordert. Gut, dass Europa jetzt dieses wichtige Signal der Unterstützung sendet. So stehen außerdem dem Arbeitsmarkt weitere Arbeitskräfte zur Verfügung. Ukrainische Lkw-Fahrer führen schließlich einen signifikanten Teil der Beförderung von Waren in die und aus der Ukraine aus. Durch die weitestgehende Angleichung der Führerscheine ist dieser Schritt auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar.“

Hintergrund:
Mit den nun verabschiedeten Übergangsregelungen für ukrainische Führerscheine können ukrainische Staatsbürger, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, ihren ukrainischen Führerschein in der EU weiter nutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Normalerweise dürfen Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und aus Nicht-EU-Staaten stammen, mit ihrer Fahrerlaubnis aus dem Heimatland generell nur sechs Monate fahren. Danach wird ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Mit dieser Maßnahme werden auch die Anforderungen für Berufskraftfahrer gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen können ukrainische Lkw- und Busfahrer, die unter den vorübergehenden Schutz fallen, die Gültigkeit ihrer in der Ukraine ausgestellten Befähigungsnachweise nach einem kurzen Lehrgang und einer Prüfung verlängern. Dadurch können sie während der Dauer des vorübergehenden Schutzes in der EU arbeiten.
Bereits seit 2014 hat die Ukraine ihre nationalen Führerscheine an die EU-Standardisierung angepasst. Neuerdings gibt die Ukraine komplett EU-konforme Führerscheine aus.

Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP: +32 228 45556