Gieseke: Grüner Verbots-Unsinn bei Reform der Führerschein-Richtlinie

20.09.2023

Grüne Berichterstatterin fordert verpflichtende Gesundheitstests für Senioren / Nachtfahrverbot-Empfehlung für Fahranfänger / Fahrlehrer sollen über Bus- und Bahnfahren aufklären

Zur aktuellen Berichterstattung über die Reform der Führerschein-Richtlinie erklärt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe:

"Die Vorschläge der französischen Grünen-Abgeordneten Karima Delli sind ein einziges Verbotsprogramm. Die Kommission hatte Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und gemeinsame Standards vorgeschlagen. Delli verkehrt das ins Gegenteil und legt einen autofeindlichen Entwurf vor. Die Grünen können hier mit massiven Widerstand rechnen.

Als CDU und CSU tragen wir einen solchen Unsinn nicht mit. Wo die Kommission eine Selbstauskunft verlangt, will Delli verpflichtende Gesundheitstests für ältere Verkehrsteilnehmer. Den Führerschein B will sie auf 1,8 Tonnen beschränken. Es ist paradox: Während wir alle künftig elektrisch fahren sollen und dafür schwere Batterien in die Autos bauen, schafft die Berichterstatterin neue Gewichtsgrenzen. Das Gegenteil wäre richtig: Eine Ausweitung der Führerscheinklasse B auf 4,25 Tonnen. Dass Fahrlehrer über Bus- und Bahnfahren aufklären sollen, ist abstrus. Darüber hinaus empfiehlt Delli ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger und spricht sich gegen die europaweite Einführung des Führerscheins mit 17 aus.

Europa sollte schlanke Lösungen und gute Standards schaffen, anstatt sich absurde Verbote auszudenken. Diese grüne Vorlage hat mit der Realität der Menschen nichts zu tun. Das ist ein Jahr vor der Europawahl ein verheerendes Signal an die Bürgerinnen und Bürger."

Hintergrund:
In dieser Woche hat die Berichterstatterin Karima Delli ihren Entwurf für die Überarbeitung der EU-Führerschein-Richtlinie im Verkehrsausschuss vorgelegt. Folgende Punkte sind darin enthalten:

• Streichung der Möglichkeit für Mitgliedsstaaten für gewisse Führerscheine das Mindestalter herabzusetzen [AM 13, 70 - 74]
   o wird in einigen Mitgliedstaaten z.B. für das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen genutzt (auch in DE bei der Klasse C)
• Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ [AM 16, 17, AM 56, AM 61]
   o Führerscheinklasse B wird aufgeteilt in B und B+
   o B+ wäre notwendig für das Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 1800 kg bis 4250 kg
   o Mindestalter B+: 21 Jahre und unter der Bedingung, dass die KLasse B für zwei Jahre gehalten wurde [AM 69, 78]
   o B+ notwendig um einen kleinen Anhänger (bis 750kg) mitzuführen [B nicht mehr ausreichend]  [AM 61]
• Einführung einer Limitierung der fahrbaren Höchstgeschwindigkeit bei den Führerscheinklassen [AM 18, AM 49 - 53, 57, 61]
   o bspw. Klasse B, maximale Geschwindigkeit 110 km/h oder Klasse B+, maximale Geschwindigkeit 130 km/h
   o für Fahranfänger sollen noch strengere Grenzen gelten
   o 90 km/h, maximal 1800 kg, Nachtfahrverbot [AM 108, 109, 110]
• Aufklärung über Alternativen zum Auto im Führerscheinunterricht [AM 20]
• Medizinische Test sollen für alle verpflichtend werden [Am 21, AM 99,
• Generelle Gültigkeitsdauer von Führerscheinen soll auf 10 Jahre beschränkt werden und stufenweise abgesenkt werden [AM 22, AM 96, 98]
   o ab 60 Jahren auf sieben Jahre
   o ab 70 Jahren auf fünf Jahre
   o ab 80 Jahren auf zwei Jahre
• Europaweite Einführung eines Punktesystems anstatt einfacher Geldstrafen + Strafen nach nationaler Gesetzgebung [AM 25, 41, 105
• ersatzlose Löschung der COM-Vorschläge zum begleiteten Fahren für B und C [AM 27, 28, 106
• Spezielle Regeln für Fahrlehrer [AM 115, 198]

 

Änderungsanträge können bis morgen, Donnerstag, gestellt werden. Die Abstimmung im TRAN findet dann im Dezember statt. Das Plenum wird sich voraussichtlich im Februar / März 2024 damit beschäftigen.

Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP, Tel. +32 228 45556