Gieseke: Endlich klare und rechtlich bindende EU-Ziele für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

28.03.2023

Einigung auf EU-Ausbauziele für Ladesäulen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe / bessere Preistransparenz und einfaches Bezahlen / Infrastruktur ist dafür das A und O für den Wandel zu einer klimafreundlichen Mobilität

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich im "Trilog" auf die Überarbeitung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) geeinigt. Dazu sagt Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe und Verhandlungsführer für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament:

„Der Verkehrssektor spielt eine Schlüsselrolle für die Erreichung unserer Klimaziele und dem Schutz unseres Wirtschaftsstandorts. Wir dürfen die Fehler der CO2-Flottengrenzwerte nicht wiederholen. Wir müssen daher sicherstellen, dass nachhaltige Technologien und alternative Kraftstoffe in ausreichendem Maße verfügbar sind, um den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Mobilität zu unterstützen. Die Infrastruktur ist dafür das A und O.

Wir haben nun endlich klare und rechtlich bindende Ziele für den Ausbau der Infrastruktur in ganz Europa. Daran hat es bisher gehapert. Fehlende Tankstellen oder Ladesäulen dürfen in der Zukunft kein Reisehinderungsgrund mehr sein. Werden diese Ziele wie geplant umgesetzt, wird die Angst das Ziel nicht zu erreichen keine Rolle mehr spielen. Dafür haben wir gegenüber den Mitgliedsstaaten deutlich höhere Ziele durchgesetzt. 30% mehr Saft pro zugelassenem Elektroauto: Das kann sich sehen lassen und ist ein großer Erfolg für das Parlament.

Selbstverständlich muss sorgsam mit öffentlichen Geldern umgegangen werden. Diese Verordnung soll nicht zu überflüssiger, letztendlich nicht genutzter Infrastruktur führen. Deshalb kann es in begründeten Fällen Ausnahmen geben.

Damit Laden so einfach wie Tanken wird, hat sich das Europäische Parlament in den Verhandlungen zudem für eine bessere Preistransparenz und einfaches Bezahlen eingesetzt. Laden muss für jeden Verkehrsteilnehmer möglichst einfach sein.

Alle Transportmodi müssen ihren Beitrag zur Reduzierung der Gesamtemissionen des Verkehrssektors leisten. Daher wird auch die Bereitstellung von Strom in Flughäfen und von Landstrom in Häfen verpflichtend. 

Als Europäisches Parlament werden wir die Umsetzung der Verordnung genau im Auge behalten und uns dafür einsetzen, dass die Mitgliedsstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen und den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorantreiben. Dafür haben wir auf strenge Berichtspflichten für die Mitgliedsstaaten und die Kommission bestanden.

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser Verordnung ein starkes Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie an die Industrie senden, dass wir uns auf den Weg hin zu einer klimafreundlichen grenzüberschreitenden individuellen Mobilität machen. Die Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht den Impuls dieser Verordnung zu nutzen und zügig den Infrastruktursaubau voranzutreiben."

Hintergrund:
Durch die Revision werden die Ausbauziele deutlich angehoben: Pro Elektroauto müssen die Mitgliedsstaaten 1,3 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen. Das entspricht einer Erhöhung der Ratsposition um 30%.

Mindestens alle 60km sollen bis 2025 entlang der europäischen Hauptverkehrsadern (TEN-Kernnetz) Ladesäulen für PKW entstehen. Bis 2030 müssen auch auf dem TEN-V Gesamtnetz alle 60km PKW-Ladesäulen entstehen. Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für LKW wird ab 2027 für die Mitgliedsstaaten verpflichtend. Bis 2030 sollen so an den Hauptverkehrsadern ebenfalls alle 60km Lademöglichkeiten für LKW entstehen. Auf dem TEN-V Gesamtnetz darf die Distanz maximal 100km betragen. Zusätzlich müssen auf sicheren Parkplätzen und in städtischen Knoten Ladesäulen für LKW eingerichtet werden. Bis 2030 soll es zudem entlang der Hauptverkehrsadern alle 200km Tankmöglichkeiten für Wasserstoff geben. Auch für LNG-Tankstellen gibt es ein Ausbauziel für das Jahr 2025. Straßenabschnitte, die wenig befahren werden und auf denen sich Investitionen ökonomisch nicht rechtfertigen lassen, können ausgenommen werden. Das muss aber von den Mitgliedsstaaten beantragt und von der Kommission genehmigt werden.

An den Lade- und Tankstationen müssen die Preise klar und deutlich kommuniziert werden. An allen Schnellladesäulen muss das Bezahlen mit Karten möglich sein.

Auch für den Flugverkehr und die Schifffahrt sollen die Emissionen reduziert werden. Daher werden Häfen verpflichtet ab 2030 Landstromverbindungen für Schiffe anzubieten. Bereits ab 2025 müssen Flughäfen an allen Gates Stromverbindungen für Flugzeuge anbieten. Laufende Hilfsmotoren gehören damit der Vergangenheit an. Zusammen mit den FuelEU-Maritime- und ReFuel-Aviation-Verordnungen entsteht so ein deutlicher Reduktionspfad für Emissionen, insbesondere in unmittelbarer Flughafen- und Hafennähe.
Um die Umsetzung dieser Verordnung genau im Auge behalten zu können, müssen die Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre umfangreiche Fortschrittsberichte veröffentlichen. Auch die Kommission ist aufgefordert, regelmäßige Berichte zu veröffentlichen.
 

Für weitere Informationen:
Jens Gieseke MdEP: +32 228 45556