Für fairen Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen im Transportsektor

04.04.2019

Europaparlament einigt sich auf Kompromiss beim Mobilitätspaket - Straßenverkehrs- und Rechtssicherheit werden erhöht

Das Europaparlament hat heute das sogenannte Mobilitätspaket I in erster Lesung abgeschlossen. Darin sind die Arbeitsbedingungen für Fernfahrer auf EU-Ebene geregelt. Hierzu erklärt Dieter-Lebrecht Koch (CDU), stellvertretender Vorsitzender im Verkehrsausschuss:

"Nach zwei Jahren konnten wir uns endlich mit unserem Kompromiss durchsetzen. Die heute angenommenen Regelungen werden für einen fairen Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen im Transportsektor sorgen. Sie werden zugleich die Straßenverkehrssicherheit erhöhen und Rechtssicherheit mit sich bringen.

Ich bin sehr froh darüber, dass uns ein europäischer Kompromiss gelungen ist, der der Position der EU-Mitgliedsländer sehr nahekommt. Dadurch wird der Abschluss dieser wichtigen Gesetzgebung sogar noch in diesem Jahr ermöglicht werden. Wenn auch nicht alle Wünsche der Betroffenen in Erfüllung gehen, so werden sich dennoch tausende Berufskraftfahrer, aber auch Transportunternehmer, darüber freuen. Zudem ist es uns gelungen, Ausnahmen für Handwerker zu beschließen."


Hintergrund:
Das Paket umfasst drei Berichte. Im Bereich Zugang zum Beruf/Markt (Kabotage) wurde folgendes beschlossen:
Speditionen sollen drei Tage unbeschränkte Kabotage durchführen dürfen mit einer Karenzzeit von 60 Stunden sowie der Verpflichtung zur Rückkehr des Fahrzeugs ins Niederlassungsland bevor weitere Kabotage betrieben werden kann. Die Regeln würden auch schon für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,4 Tonnen gelten. Alle drei Wochen soll mindestens eine Be- oder Entladung im Niederlassungsland erfolgen. Das soll Briefkastenunternehmen einen Riegel vorzuschieben.

Lenk- und Ruhezeiten:
Die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Die Busse sollen eine eigene Regelung bekommen. Handwerker und KMUs sollen Ausnahmen erhalten. Der intelligente Fahrtenschreiber soll schon ab 2022 kommen. Das wird die Kontrolle erleichtern.

Entsendung von Fahrern:
Keine Anwendung der Entsenderichtlinie auf bilaterale Verkehre mit einer zusätzlichen Operation auf dem Hin- und einer auf dem Rückweg oder nur zwei zusätzlichen Operationen auf dem Rückweg. Die Regeln gelten zudem nicht für Transitverkehre. Alle übrigen Fahrten des internationalen Verkehrs sind betroffen. Beschlossen wurden auch Maßnahmen, die effizientere Kontrollen ermöglichen.

Für weitere Informationen:
Dr. Dieter-Lebrecht Koch MdEP, Tel.