Fingerabdrücke im Personalausweis: Mehr Sicherheit für Europa

04.04.2019

Polizei und Behörden müssen Identitäten zweifelsfrei feststellen können - Über 40.000 gefälschte EU-Personalausweise zwischen 2013 und 2018.

Das Europaparlament hat heute zugestimmt, dass Fingerabdrücke künftig verpflichtend in Personalausweisen gespeichert werden müssen. Dazu erklärt Monika Hohlmeier (CSU), Mitglied im Innenausschuss:

„Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung verpflichtend in Personalausweisen zu speichern, ist angesichts der anhaltenden Bedrohung durch Terroristen und Schwerstkriminelle richtig und wichtig. Polizei und andere Behörden müssen sicher sein können, dass die kontrollierte Person auch wirklich die ist, die sie vorgibt zu sein. Durch die Altersschwelle und großzügige Übergangsfristen bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Über eine Milliarde Reisebewegungen von EU-Bürgern innerhalb Europas und über die EU-Außengrenzen hinweg lassen sich jedes Jahr verzeichnen. Leider wird diese Freizügigkeit auch von Terroristen und Verbrechern missbraucht, die dabei zunehmend auf gefälschte Ausweispapiere zurückgreifen. Nach Schätzungen der EU-Kommission besitzen rund 80 Millionen Europäer Personalausweise, die nicht maschinenlesbar sind. Das ist ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko.

Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken und biometrischen Fotos wird erheblich dazu beitragen, den Dokumentenbetrug und insbesondere den sogenannten Doppelgänger-Betrug einzudämmen. Wir machen Europa heute sicherer und Verbrechern das Leben schwerer.“

Hintergrund:
Die Verordnung ist Teil des Aktionsplans für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug und soll Mindeststandards für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweise und Aufenthaltskarten festlegen. Vorgesehen ist, verpflichtende Speicherung eines biometrischen Fotos und zweier Fingerabdrücke auf einem Chip im Personalausweis. Kinder unter 6 Jahren sind immer von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit, Kinder bis zu 12 Jahren können nach Maßgabe der MS befreit werden.
Neben über 40.000 gefälschten EU-Personalausweisen, die zwischen 2013 und 2018 dem Europäischen Netzwerk für Risikoanalyse des Dokumentenbetrugs (EDF-RAN) gemeldet wurden, ist der „Doppelgänger-Betrug“, bei dem der Inhaber eines Dokuments einfach ein Doppelgänger des wirklichen Inhabers ist, nach wie vor die häufigste Art von Betrug.

Die Verordnung tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP, Tel. +32 228 45191