Feuerwaffenrichtlinie: EU-weit Verbesserungen mit Augenmaß

13.07.2016

Andreas Schwab (EVP/CDU):

Strengere Regelungen für Waffenerwerb und -besitz / Keine Änderungen für Jäger und Sportschützen in Deutschland / Votum Binnenmarktausschuss

Für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen sollen künftig strengere Standards in der EU gelten. Der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments verabschiedete heute seine Position in erster Lesung zur Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie. „Der Besitz von Feuerwaffen muss aus objektiven Gründen unter strenger Kontrolle stehen. Diese Kontrolle besteht in Deutschland schon heute. Deswegen ist aus Sicht des Parlaments auch keine grundsätzliche Änderung des Ist-Zustandes notwendig“, sagte der Sprecher der EVP-Fraktion im Binnenmarktausschuss, Andreas Schwab (CDU).

Der Online-Verkauf von Waffen soll künftig strenger reguliert werden. Unter strengen Voraussetzungen soll es aber auch für Privatpersonen möglich sein, am Onlinehandel teilzunehmen.

Die Mitgliedstaaten der EU sind durch die neue Richtlinie gehalten, den legalen Waffenbesitz kontinuierlich zu überwachen. Wenn sie dies innerhalb eines so genannten Monitoring Systems tun, sind eine Befristung der Waffenbesitzkarte sowie ein periodischer Gesundheitstest nicht vorgeschrieben; beides kann rein anlassbezogen durchgeführt werden. Damit bleibt es auch hier bei der heute schon geltenden Rechtslage in Deutschland.

Für Jäger und Sportschützen bleibt es bei den bestehenden Regelungen, wie sie das deutsche Recht vorsieht. „Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben“, so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.

Die geltende EU-Feuerwaffen-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Voraussichtlich im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 2 284 7938