Feuerwaffen: Mehr Sicherheit ohne überbordende Bürokratie

14.03.2017

Andreas Schwab (EVP/CDU):

Illegalen Online-Handel eindämmen / Keine Gängelung von Jägern und Sportschützen / Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie

Künftig gelten für Feuerwaffen EU-weit strenge Standards. Bürokratische Gängelung von Jägern und Sportschützen soll aber vermieden werden. „Das Waffenrecht in Deutschland ist bereits jetzt sehr ausgewogen. Wir haben erfolgreich darauf geachtet, dass dies auch so bleiben kann. Wir bekommen ein EU-Regelwerk, welches sich an der deutschen Rechtslage orientiert“, sagte der Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU). Mit dem heutigen Votum bringt das Europaparlament eine Einigung zwischen Unterhändlern von Parlament und Rat zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Dezember 2016 unter Dach und Fach.

Mit den neuen EU-Standards werden Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Überwachungssystem zur Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Daten vorzuhalten. Regelmäßige Untersuchungen als Voraussetzung für eine Waffenerlaubnis sind jedoch nicht zwingend. „Es ist wichtig, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, wo diese nötig sind. Rechtstreue Waffenbesitzer sollten aber nicht mit unnötigen Untersuchungen und bürokratischen Hürden unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Schwab.

Für die Kategorisierung von Feuerwaffen soll die Gefährlichkeit künftig anhand technischer Kriterien, wie die Anzahl der Patronen und die Länge der Schusswaffe definiert werden. Dabei sollen gefährliche Schusswaffen künftig verboten werden und nur mit Ausnahmegenehmigungen von Sportschützen oder Reservisten weiterhin genutzt werden dürfen. „Wir haben uns während der Verhandlungen für justiziable Kriterien eingesetzt und die EU-Kommission wiederholt dazu aufgefordert, von dem Kriterium des ‚Aussehens‘ für die Definition der Gefährlichkeit einer Schusswaffe abzurücken. Ich bin insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis. Es ist nun anhand von technischen Kriterien möglich, festzulegen, welche Schusswaffen gefährlich sind und verboten werden sollten, ohne dass Jäger und Sportschützen dadurch in ihrer Aktivität eingeschränkt werden“, so der CDU-Europaabgeordnete.

Auch der Online-Handel mit Feuerwaffen soll künftig strenger geregelt werden. Es soll zwingend eine Behörde zwischengeschaltet werden, die die Identität des Käufers überprüft und die sicherstellt, dass der Käufer im Besitz der Waffenerlaubnis ist. „Die Anonymität bei Online-Käufen begründet die Notwendigkeit einer Überprüfung durch eine Behörde. Diese wird einen nicht unbeachtlichen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen“, sagte Schwab. Die neue EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst 2018 in Kraft treten.

Für weitere Information:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 388 17 7938