Ferber/Seekatz: Europa muss bei Geldwäsche-Bekämpfung Gang hochschalten

29.06.2021

Fazit des Europäischen Rechnungshofs zur Bekämpfung von Geldwäsche ist ernüchternd / Mitgliedsstaaten müssen Vorgaben besser umsetzen / EU-Kommission sollte zukünftig auf Verordnungen setzen

Zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshof über die Bekämpfung von Geldwäsche erklären Markus Ferber (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, und Ralf Seekatz (CDU), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung:

Markus Ferber:
„Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt, sondern steht oft im Zusammenhang mit schweren Straftaten, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Der Rechnungshofbericht macht klar, dass Europa bei der Geldwäschebekämpfung einen Gang hochschalten muss. Die EU muss beim Thema Geldwäsche vor der eigenen Haustür kehren. Dass Malta kürzlich von der FATF unter verstärkte Beobachtung gestellt wurde, ist ein Armutszeugnis - nicht nur für Malta, sondern auch für die Kommission. Die Kommission hat bislang dabei versagt, sicherzustellen, dass das europäische Regelwerk in den Mitgliedstaaten vernünftig umgesetzt wird.

Die Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden klappt weder national noch grenzüberschreitend. Wenn die EU bei der Geldwäschebekämpfung Fortschritte machen will, ist die Einrichtung einer eigenständigen europäischen Geldwäschebehörde der einzig logische Schritt. Der Rechnungshofbericht zeigt, dass die Europäische Bankenaufsicht dieser Aufgabe schlichtweg nicht gewachsen ist."


Ralf Seekatz:
„Das Fazit der Rechnungsprüfer ist ernüchternd. Obwohl sich die Schäden für die Staatskasse auf mehrere Hundert Milliarden Euro belaufen, verfügt die EU über keine einheitliche Strategie für die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es reicht nicht, dass die Kommission regelmäßig Aktionspläne zur Bekämpfung von Geldwäsche mit guten Vorsätzen vorlegt. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Verpflichtungen zukünftig besser nachkommen und die Vorgaben ernsthaft umsetzen. Das gilt auch für Deutschland, das im Februar bereits von der Kommission gerügt wurde, weil die vierte Geldwäscherichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die EU-Kommission sollte zukünftig auf Verordnungen setzen, damit die Regeln in den Mitgliedstaaten einheitlich durchgesetzt werden können.

Wir brauchen eine strenge und gut koordinierte Aufsicht und ein gemeinschaftliches und geschlossenes europäisches Vorgehen. Dann können wir bisherige Schwächen in der Geldwäschebekämpfung ausräumen und bestehende Schlupflöcher schließen.“

Für weitere Informationen:
Markus Ferber MdEP, Tel. +32 228 45230
Ralf Seekatz MdEP, Tel. +32 228 45920