EU-Gericht: Flüchtlingsquoten 2015 waren für Polen, Tschechien und Ungarn verbindlich

02.04.2020

Flexible Solidarität ist nun der gangbare Weg / EU-Asylpolitik braucht Beiträge von allen Staaten 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Nicht-Teilnahme Polens, Tschechiens und Ungarns am 2015 beschlossenen verbindlichen EU-Verteilungsschlüssel für die Aufnahme von Flüchtlingen ein Verstoß gegen EU-Recht ist. Dazu sagte die innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Lena Dupont (CDU):

"Das Urteil, das sich auf die Lage 2015 bezieht, ist folgerichtig und macht deutlich, dass europäische Solidarität grundsätzlich keine Einbahnstraße ist. Wir müssen das heutige Urteil dafür nutzen, weiter ambitioniert am aktuellen Asyl- und Migrationspaket zu arbeiten. Die EU-Kommission sollte zum jetzigen Zeitpunkt mit Bedacht abwägen, ob eine Klage mit dem Ziel von Sanktionen sinnvoll ist. Denn die politische Bedeutung der heutigen Entscheidung des Gerichts geht über den Tag hinaus. Freiwillige und flexible Formen von Solidarität sind der aktuell gangbare Weg und wir sollten ihn mit neuem Elan weiterverfolgen.

Wir warten auf neue Vorschläge der EU-Kommission, der unterschiedliche Formen des Beitrags zu europäischer Solidarität skizzieren wird. Entscheidend ist, dass es echte und vergleichbare Beiträge zur Entlastung der am meisten betroffenen Staaten sind, wenn ein Land keine Asylbewerber aufnehmen will. Zwei Frontex-Beamte und eine Heizdecke reichen nicht aus, um europäische Solidarität zu leben."

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +49 5371 9373873