Die Europäische Union hat zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus Einreisebeschränkungen für 30 Tage eingeführt. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht mehr in die EU ein- und ausreisen. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie die Rückkehr von EU-Bürgern bleiben jedoch gewährleistet.
Auch innerhalb der EU sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen.
An den deutschen Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark werden ebenfalls vorübergehend Grenzkontrollen durchgeführt. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an diesen Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Ausgenommen sind Berufspendler, Heimreisende und Personen mit triftigem Grund. Diese werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.
Bitte verzichten Sie möglichst auf Reisen und helfen Sie so mit, die Corona-Epidemie einzudämmen und Leben zu retten!
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