EU in Corona-Krise: Binnenmarkt und Freizügigkeit sind Rückgrat der Wirtschaft

26.03.2020

Warenströme kann man nicht re-nationalisieren / Europaparlament beschließt Notfallmaßnahmen

Zum EU-Notfallmaßnahmenpaket, welches das Europaparlament heute verabschieden will, und zur Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungschefs heute Nachmittag sagten der Vorsitzende und die Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Daniel Caspary (CDU) und Angelika Niebler (CSU):

„Das Europaparlament gibt heute grünes Licht für drei Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zeigt, dass es handlungsfähig ist. Mit der Umwidmung von Geldern aus den Strukturfonds und der Aktivierung des Solidaritätsfonds für Anti-Corona-Maßnahmen reagieren wir zügig. Mit der heutigen Verabschiedung dreier Gesetzespakete im Schnellverfahren unterstützen wir die Menschen und Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten. Mit dem Aussetzen der Slot-Regelung für Fluglinien werden unwirtschaftliche Geisterflüge verhindert und die Fluglinien können Kapazitätsanpassungen vornehmen.

Zur Bekämpfung der Corona-Krise legen alle Mitgliedstaaten Programme zur Unterstützung der Wirtschaft auf. Während drastische Einschränkungen beim privaten Reiseverkehr derzeit notwendig sind, müssen wir mit pragmatischen Maßnahmen darauf achten, dass die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommt. Der Binnenmarkt und die Freizügigkeit sind das Herzstück der EU. Wirtschaftskreisläufe kann man nicht re-nationalisieren. Waren und Dienstleistungen müssen weiterhin die Grenzen ohne Wartezeiten passieren können. Nahrungsmittel, Lebendvieh sowie Medikamente und Schutzausrüstung müssen schnell ihr Ziel erreichen. Lieferketten dürfen nicht unterbrochen werden. Nur so können wir die Versorgung der Bürger aufrechterhalten und ihre Gesundheit schützen.

Grenzüberschreitendes Arbeitspendeln ist dazu in vielen Grenzregionen unverzichtbar und hat positive Effekte für beide Seiten. Auch Saisonkräfte wie Erntehelfer werden für die Landwirtschaft überall in Europa gebraucht. Hier müssen die Mitgliedstaaten untereinander koordinierte Regelungen unter dem Dach der EU treffen. Soweit Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind, sollten diese möglichst nur für kurze Zeit verhängt werden "


Hintergrund Plenarvotum 26.03.:

Investitions-Initiative: Um EU-Gelder für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise bereitzustellen, sollen Mittel aus der Kohäsionspolitik bereitgestellt werden. Insgesamt sind dafür 37 Milliarden Euro aus dem laufenden Haushalt für 2020 vorgesehen. Dazu muss das geltende Regelwerk aus dem Fonds für regionale Entwicklung sowie dem Meeres- und Fischereifonds angepasst werden.  Die Summe ergibt sich aus nicht verwendeten Mitteln aus dem Vorjahr in Höhe von 8 Milliarden Euro sowie 29 Milliarden aus der Kohäsionspolitik des laufenden Haushaltsjahres, die der EU-Kofinanzierung dienen sollen. Die Mittel können für Maßnahmen seit dem 1. Februar 2020 verwendet werden. 

Solidaritätsfonds: Bisher können die zweckgebundenen Mittel des EU-Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen (wie etwa Hochwasser oder Erdbeben) eingesetzt werden. Zur Bekämpfung des Coronavirus soll der Anwendungsbereich um Notlagen für die öffentliche Gesundheit erweitert werden. Für das laufende Haushaltsjahr stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung.  

Flughafen-Slots: Die geltenden EU-Regeln zur Nutzung der Zeitfenster für Starts und Landungen an Flughäfen (Slots) werden ausgesetzt. Die Regeln sehen vor, dass Luftfahrtunternehmen, die sich ihre Start-und Landerechte für das Folgejahr sichern wollen, mindestens 80 Prozent der Slots des laufenden Jahres genutzt haben. Um wirtschaftlich und ökologisch unsinnige „Geisterflüge“ zu vermeiden und Kapazitätsanpassungen zu ermöglichen, sollen die Regeln bis Ende September 2020 ausgesetzt werden.


Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP, Tel. +32 2 284 7978
Prof. Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +32 2 284 7390