Düpont: Sexuellen Kindesmissbrauch online bekämpfen

07.12.2020

Ausnahmen von der Datenschutzrichtlinie dringend notwendig / Online-Plattformen müssen weiter in der Lage sein, sexuellen Kindesmissbrauch zu melden und zu entfernen

Der Innenausschuss wird sich heute für eine vorübergehende Ausnahme von der Datenschutzrichtlinie aussprechen, damit Online-Plattformen weiterhin freiwillig nach Material über sexuellen Kindesmissbrauchen suchen können. Hierzu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:

„Online-Plattformen müssen weiterhin in der Lage sein, sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Zudem wollen wir, dass die Plattformen über Instrumente verfügen, mit denen sie Täter identifizieren können, die Kinder in Online-Chats auf Missbrauch vorbereiten. Damit das freiwillige Scannen ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann, müssen die Mitgliedstaaten so schnell wie möglich eine Trilog-Einigung erzielen.

Die Covid-19-Pandemie hat in den vergangenen Monaten zu einem entsetzlichen Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt. Die Bekämpfung dieser Verbrechen, sowohl online als auch in der realen Welt, hat für uns oberste Priorität.“


Hintergrund:
Falls so verabschiedet würde dieses Interimsgesetz so lange gelten, bis ein voraussichtlich langfristiger Rahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet geschaffen ist. Internet-Service-Provider in Europa sind zum weltweit größten Anbieter von Material über sexuellen Kindesmissbrauch geworden.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 228 45319