Düpont: Neuer EU-US-Datenschutzrahmen mit deutlichen Verbesserungen

12.05.2023

Plenum erteilt grünes Licht für Nachfolgeabkommen von Privacy Shield und Safe Harbour / USA müssen angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten von EU-Bürgern gewährleisten 

Das Plenum hat sich heute mit einer Entschließung zum von der EU-Kommission verhandelten EU-US-Datenschutzrahmenabkommen positioniert. Hierzu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:

„Dieser neue Datenschutzrahmen stellt klar, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten von EU-Bürgern gewährleisten müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn sie für den erhobenen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Auch schlagkräftige Rechtsbehelfe und Widerspruchsmöglichkeiten für europäische Bürgerinnen und Bürger sind enthalten.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat diese Verbesserungen gegenüber den Vorgängerabkommen bestätigt. Nichtsdestrotrotz müssen natürlich die verbleibenden Bedenken des Ausschusses ausgeräumt werden. Der nun vereinbarte Rahmen ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz von individuellen Grundrechten und den berechtigten Interessen von Bürgern, Unternehmen und Behörden Rechnung zu tragen.

In früheren Urteilen hat der EuGH erstmals definiert, unter welchen Bedingungen, Beschränkungen und Garantien ein Zugang von US-Behörden zu europäischen Daten möglich sein muss. Dieser Zugang ist nun auf das Maß beschränkt, welches zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist. Es muss gerade in der heutigen Zeit möglich sein, dass Sicherheitsbehörden ihren Job machen. Sie sind im Gegenzug dazu verpflichtet, Datenschutzstandards zu definieren und zu veröffentlichen, so dass größtmögliche Transparenz herrscht.

Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch fortlaufende Überprüfung zu evaluieren, damit die essenzielle und grundsätzliche Gleichwertigkeit des Schutzniveaus aufrechterhalten werden kann.

Hintergrund:
Am 25. März 2022 haben die EU-Kommission und US-Präsident Joe Biden die grundsätzliche Einigung über einen neuen EU-US-Datenschutzrahmen erzielt. Der Rahmen wird den transatlantischen Datenverkehr fördern und den datenschutzrechtlichen Bedenken des EuGHs in der Entscheidung Schrems II Rechnung tragen. Ende letzten Jahres hat die Europäische Kommission das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für das Rahmenabkommen eingeleitet. Der vorgelegte Beschlussentwurf knüpft an die am 7. Oktober 2022 erfolgte Unterzeichnung eines einschlägigen US-Dekrets durch Präsident Biden und an die diesbezüglich vom US-Generalstaatsanwalt erlassenen Verordnungen an. Mit diesen beiden Instrumenten ist die grundsätzliche Einigung beiden Blöcken in US-Recht umgesetzt worden.

Auf europäischer Seite sieht das weitere Verfahren nach Einholung der erfolgten Stellungnahme durch den Europäischen Datenschutzausschuss und grünes Licht von Vertretern der EU-Mitgliedstaaten sowie der Konsultation des Europäischen Parlaments die endgültige Annahme des Angemessenheitsbeschlusses und der damit erteilten Angemessenheitsentscheidung durch die Kommission vor. Von diesem Zeitpunkt an können Daten frei und sicher zwischen der EU und den USA fließen. US-Unternehmen können dem Rahmen beitreten, indem sie sich verpflichten, eine Reihe detaillierter Datenschutzverpflichtungen einzuhalten.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +33 3881 75319