Düpont: "Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit stärkt innere Sicherheit"

29.11.2022

Ermittlungsbehörden sollen künftig grenzüberschreitend besser zusammenarbeiten können / zentrale Kontaktstelle in jedem EU-Staat / Datenschutz sichergestellt

Vertreter von Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Europaparlament haben eine vorläufige Einigung über die Richtlinie über den Austausch strafverfolgungsrelevanter Informationen erzielt. Hierzu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe und Berichterstatterin für das Dossier:

„Mit der heutigen Einigung stärken wir nicht nur den Informationsaustausch zwischen den Ermittlungsbehörden, sondern auch die innere Sicherheit Europas.

Verbrecher und organisierte Kriminalität machen nicht an den Grenzen halt. Gleichwohl hemmen allzu oft Hürden und rechtliche Unklarheiten im Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten eine effiziente Strafverfolgung. Um kriminelle Netzwerke wirksam bekämpfen zu können, müssen die Polizeibeamten in der gesamten EU systematisch und nach klaren und einfachen Regeln zusammenarbeiten können, rechtliche Unsicherheiten müssen adressiert werden.

Mit der vorläufigen Einigung ebnen wir genau dafür den Weg: Mit der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle in jedem Mitgliedsland stellen wir sicher, dass Verfahren vereinfacht werden, Anfragen schneller beantwortet werden können und die Zusammenarbeit unter den Kontaktstellen Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten verstärkt. Gleichzeitig haben wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen dargelegt. Ich freue mich, dass wir damit den ersten Teil des polizeilichen Kooperationskodexes auf den Weg gebracht haben.“ 

Hintergrund:
Die Richtlinie ist Teil des Kodexes für die polizeiliche Zusammenarbeit, der von der Kommission im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Sie aktualisiert und harmonisiert die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden und für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten zuständigen Behörden. Die Rechtsvorschriften legen Mindeststandards fest, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Die Mitgliedstaaten können jedoch durch bi- oder multilaterale Vereinbarungen weitergehende Vorschriften für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erlassen. Die Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ist vorläufig für den 12. Januar 2023 vorgesehen, die Abstimmung über die Einigung in erster Lesung im Plenum soll im Frühjahr 2023 stattfinden.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 228 45319