Dünge-Verordnung: EU-Kommission gewährt Übergangsfrist

27.03.2020

Bundesregierung kann nun Anpassungen vornehmen - Atempause für die heimische Landwirtschaft

In einem Brief an die Abgeordneten aus Bund, Land und Europa hat die Europäische Kommission klargestellt, dass sie bei der Dünge-Verordnung eine Übergangsfrist bis Anfang nächsten Jahres gewähren wird. Die Europaabgeordneten Daniel Caspary (CDU), Angelika Niebler (CSU), Marlene Mortler (CSU) und Norbert Lins (CDU) erklären hierzu:

„Wir begrüßen die Bereitschaft der Europäischen Kommission, für die Dünge-Verordnung eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 zu gewähren. Frau von der Leyen hat zurecht die außergewöhnlichen Umstände durch die Corona-Krise erkannt. Dies würde der heimischen Landwirtschaft eine Atempause verschaffen. Die Bundesregierung kann dadurch notwendige Korrekturen am aktuellen Vorschlag vornehmen, welcher unseres Erachtens nicht ausgereift ist. Wir freuen uns, dass die Europäische Kommission unsere Bedenken hinsichtlich der Dünge-Verordnung, welche wir die letzten Tage mehrmals klar kommuniziert haben, letztlich verstanden hat.“

Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP, Tel. +32 228 45987
Prof. Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +32 228 45390
Marlene Mortler MdEP, Tel. +32 228 45312
Norbert Lins MdEP, Tel. +32 228 45819