
Heute Nachmittag haben sich die Unterhändler des Europäische Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission im Trilog auf die Überarbeitung der Bauprodukteverordnung geeinigt.
Dazu erklärt Christian Doleschal (CSU), Berichterstatter des Europäischen Parlaments:
„Heute Nachmittag haben wir einen wichtigen Meilenstein zur Beschleunigung der Normung von Bauprodukten in Europa gelegt. Wir konnten uns auf ein umfangreiches Set neuer Regeln und Werkzeuge einigen, die den seit Jahren beherrschenden Rückstau in der Normung von Bauprodukte nun endlich auflösen. Klare Vorschriften zur Erstellung neuer Normen, der Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten, sowie ein Arbeitsplan für die Kommission sollen dazu beitragen, dass Hersteller von Bauprodukten künftig schneller ein CE-Zeichen für Ihre Produkte erhalten und diese europaweit vermarkten können. Künftig sollen zudem sämtliche Produktinformationen und damit auch Informationen zu den umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten an einer Stelle, der kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung zu finden sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in dieser Hinsicht den gemeinsamen Markt für Bauprodukte zu komplettieren und Anreize für Nachhaltigkeit im Baubereich zu setzen.
Die heutige Einigung ist aber auch ein Meilenstein für die Digitalisierung der Baubranche. Ich freue mich sehr, dass es uns als Europäisches Parlament gelungen ist, diese Priorität durchzusetzen. Die Baubranche ist eine der am wenigsten digitalisierten Branche in Europa. Wir wollen das ändern! Künftig werden Produktinformationen über den sogenannten Digitalen Produktpass digital bereitgestellt und können dann zum Beispiel auf der Baustelle direkt über ein Smartphone abgelesen werden. Damit kann der Inhalt der CE Kennzeichnung auf das Nötigste reduziert werden, da die weiteren Informationen jederzeit, Benutzer freundlich abrufbar sind. Die noch geltende Pflicht, die in der Leistungserklärung angegebenen Produktleistungen zusätzlich nochmals in der CE Kennzeichnung zu wiederholen, entfällt. Diese Pflicht, die heute schon für viele Produktgruppen kaum zu erfüllen ist. Mit der Überarbeitung der Bauproduktenverordnung wollen wir den bürokratischen Mehraufwand für Hersteller senken und nicht noch neue zusätzliche Vorschriften schaffen.“
Hintergrund:
Am 30. März 2022 hatte die EU-Kommission ihren Legislativvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung vorgelegt. Hauptziel der Bauproduktenverordnung ist es, EU-weit einheitliche Prüfstandards für Bauprodukte zu etablieren und einen einheitlichen Markt zu fördern. Sie ist eine der rechtlichen Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Produkte und für die Leistungserklärungen der Hersteller. Am 11. Juli 2023 hatte das Europäische Parlament seine Positionierung vorgelegt. Nach fünfmonatigen Verhandlungen haben die drei Gesetzgeber mit der politischen Einigung im Trilog-Verfahren den Weg für die finale Bestätigung und die Veröffentlichung der überarbeiteten Bauproduktenverordnung bis Beginn der Sommerpause, 2024, geebnet. Kern der Verordnung sind Regeln zur CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren und Anforderungen an Bauprodukte, welche damit einfacher in die EU in Verkehr gebracht und anschließend auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden können.
Für weitere Informationen:
Christian Doleschal MdEP: +33 3881 75288
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