Doleschal: Aarhus Konvention ohne übertriebene Bürokratie anwenden

20.05.2021

Die internationale Aarhus-Konvention regelt den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten / Anwedung in der EU musste überarbeitet werden / Europaparlament beschließt Positionierung

Das Europäische Parlament beschließt heute seine Position zur Überarbeitung der Aarhus-Verordnung der Europäischen Union. Dazu erklärt Christian Doleschal (CSU), Berichterstatter des Europaparlaments und Mitglied im Umweltausschuss:

"Als Berichterstatter bin ich stolz darauf dazu beizutragen, die Vertragskonformität der Union mit ihren Verpflichtungen aus der internationalen Aarhus-Konvention herzustellen. Wir haben in der Parlamentsposition wesentliche Neuerungen und Erfolge durchgesetzt.
Der Anwendungsbereich des Aarhus-Überprüfungsverfahrens von EU-Verwaltungsakten mit Umweltbezug wird erweitert, wie es vom internationalen Compliance-Ausschuss verlangt wird. Aber: Mit Maß! So, dass weiterhin Rechtssicherheit besteht.
Der Respekt für die EU-Verträge und die innereuropäische Kompetenzverteilung bleibt gewahrt: Nationale Verwaltungsakte sind vom Überprüfungsmechanismus der Aarhus-Verordnung gänzlich ausgeschlossen.
Zudem wird der Prozess transparenter: Es wird ein neues Recht auf Gehör für vom Verfahren betroffene Unternehmen und Behörden geben.

Die Anfechtbarkeit von Kommissionsentscheidungen, welche staatliche Beihilfen prüfen, wird an enge Voraussetzungen geknüpft. Das ist gerade in Zeiten einer Pandemie unerlässlich: Denn staatliche Beihilfen haben zahlreiche Familienbetriebe, lokale Wirtschaftsträger und deren Arbeitnehmer vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Daher dürfen staatlichen Beihilfen keine überflüssigen bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden. Ich freue mich, dass uns dieser ausgewogene Kompromiss zwischen demokratischer Beteiligung und der Realisierung von Infrastrukturprojekten gelungen ist."

Hintergrund:
Die internationale Aarhus-Konvention regelt den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten. Die Europäische Union und auch die Mitgliedstaaten sind der Konvention vollumfänglich beigetreten. Jedoch hat das internationale Aarhus-Kontroll-Gremium der EU vorgeworfen, die Konvention nicht in ausreichendem Maße umzusetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, insbesondere die administrative Überprüfung von EU-Verwaltungsakten der in Geltung stehenden Aarhus-Verordnung zu novellieren. Nach der heutigen Positionierung des Europaparlaments folgen die Verhandlungen mit den Vertretern des Rates im sogenannten Trilog-Verfahren. Nach Abschluss des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens soll auf dem nächsten Treffen der Aarhus-Vertragsstaaten im Oktober 2021 offiziell über die Vertragskonformität der Europäischen Union mit der Aarhus Konvention entschieden werden.

Das endgültige Abstimmungsergebnis wird heute um 16h30 verkündet. Eine Mehrheit gilt als sicher.

Für weitere Informationen:
Christian Doleschal MdEP: +32 228 45288