Caspary zum EU-Rechtstaatlichkeitsbericht: beunruhigend, dass es diesen Bericht überhaupt geben muss

30.09.2020

Rechtstaatlichkeit Fundament unserer Werteordnung /  Teils beunruhigende Entwicklungen / Mitgliedstaaten sind gefordert Definzite zu beheben

Zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 der EU-Kommission erklärt Daniel Caspary (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament:

"Die Rechtstaatlichkeit ist ein, wenn nicht das, entscheidende Fundament unserer europäischen Werteordnung. Recht und Gesetz zu achten ist für unser gegenseitiges Vertrauen und damit für das Funktionieren der EU essentiell. Das gilt insbesondere auch für alle staatlichen Organe, auch wenn diese durch demokratische Wahlen besetzt sind. Leider gab es in den vergangenen Jahren in dieser Hinsicht in einigen Mitgliedstaaten beunruhigende Entwicklungen.

Nicht nur deshalb ist es sinnvoll, die Lage der Rechtstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union jährlich zu begutachten. Der faktenbasierte Ansatz der Kommission ist dabei richtig.

Die Ergebnisse zeigen, dass ein genauer Blick auf alle Mitgliedstaaten mehr als die Kritikpunkte aufzeigt, die bislang die politische Debatte bestimmen. Es gibt Regierungen, die sich in dieser Hinsicht gerne hinter anderen verstecken. Alle Mitgliedsstaaten sind deshalb aufgefordert, die Ergebnisse sorgfältig zu analysieren und mögliche Defizite strukturell zu beheben.

Eigentlich ist es schon an sich beunruhigend, dass ein solcher Bericht überhaupt diese Aufmerksamkeit bekommen muss. Wir müssen in Europa wieder dahin zurück kommen, dass die Lage der Rechtstaatlichkeit nicht Thema öffentlicher Debatten ist, sondern eine nicht in Frage stehende gemeinsame Basis für Frieden und Freiheit, die wir berechtigterweise auch überall sonst auf der Welt einfordern."

Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP: +32 228 45978