Caspary: EU schließt Gesetzeslücke gegen ausländische Subventionen

10.11.2022

EP beschließt Maßnahme gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen in öffentlichen Ausschreibungen in der EU / EU-Wettbewerbs- und Beihilferegeln gelten künftig für alle Wettbewerber am Markt / Baustein in der Modernisierung unseres handelspolitischen Instrumentariums

Das Europäische Parlament hat heute Maßnahmen zum Schutz des Binnenmarktes vor wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subventionen beschlossen. Dazu erklärt Daniel Caspary (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe und Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel:

„Im Umgang mit staatlichen Subventionen hatte Europa jahrelang eine große Gesetzgebungslücke. Während für Unternehmen aus dem Binnenmarkt strikte Regeln für staatliche Beihilfen gelten, galt dies bislang nicht für Unternehmen aus Drittstaaten, die innerhalb der EU Betriebe übernehmen oder an europäischen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Diese Regelungslücke wird jetzt endlich geschlossen und somit der unfairen Praxis zuungunsten europäischer Unternehmen entgegengewirkt. Unsere Wettbewerbs- und Beihilferegeln gelten künftig für alle Wettbewerber am Markt.

Das Instrument gegen marktverzerrende drittstaatliche Subventionen ist neben dem Instrument über das öffentliche Beschaffungswesen (IPI) ein weiterer Baustein in der Modernisierung unseres handelspolitischen Instrumentariums. Es ist gut, dass sich Europa für das rauer werdende globale Handelsklima wappnet.“

 

Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP: +32 228 45319