Binnenmarktausschuss: Pedelecs müssen versicherungsfrei bleiben

22.01.2019

Verpflichtende Kfz-Versicherung würde Pedelec-Preise erhöhen - Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung ausreichend

Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, sollen auch künftig nicht unter die Kfz-Haftpflicht-Richtlinie fallen. Das hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in seiner heutigen Abstimmung entschieden. Dazu erklärt Andreas Schwab (CDU), Binnenmarkt-Sprecher der EVP-Fraktion:

„Eine verpflichtende Kfz-Versicherung würde die Preise für Pedelecs in die Höhe treiben. Und dabei ist das Risiko, das von Pedelecs im Straßenverkehr ausgeht, nicht höher als das Risiko eines herkömmlichen Fahrrads. Die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung, unter der die meisten Pedelecs auch heute schon versichert sind, reicht völlig aus.

Schließlich fahren Pedelecs im Durchschnitt nur zwischen 1 und 3 km/h schneller als herkömmliche Fahrräder. Zahlen zu größeren finanziellen oder persönlichen Schäden, die durch Pedelecs entstanden wären, liegen nicht vor. Darüber hinaus sind Pedelecs von der EU-Typgenehmigung ausgeschlossen, da es sich nicht um motorisierte Fahrzeuge handelt.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich in der heutigen Abstimmung mehrheitlich gegen eine Einbeziehung von Pedelecs in die Kfz-Richtlinie ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten können weiterhin eigene Versicherungspflichten für Pedelecs einführen, diese werden aber nicht europäisch verpflichtend vorgegeben.

 

Hintergrund:
Die EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie gilt seit 2009. Anfang dieses Jahres hatte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Unter anderem wurde vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Pedelecs auszuweiten. Nach dem Ausschussvotum beginnen nun in den kommenden Monaten Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 47938